Ein unabhängiger Versicherungsmakler ist ungebunden und keinem Versicherungsgesellschaft, Bank oder irgendeinem Produktgeber gegenüber verpflichtet. Der Gesetzgeber hat hier Vorgaben für das Impressum gemacht, wo Abhängigkeiten durch Beteiligungen ausgewiesen werden müssen. Die RRA Versicherungsmakler GmbH agiert völlig unabhängig und frei von der Einflussnahme durch Versicherungsgesellschaften oder anderen Unternehmen.

Wie unterscheiden sich die Interessen von Versicherern und Maklern?

"Der Versicherungsvertreter sucht für seine Versicherungsgesellschaft passende Kunden. Der Versicherungsmakler sucht für seine Kunden die passende Versicherungsgesellschaft."

Versicherungsvertreter handeln im Interesse der Versicherungsgesellschaft und ist weisungsgebunden. Er hat sich rechtlich und vertraglich dazu verpflichtet, in deren Interesse zu handeln. 
Im Gegensatz dazu vermittelt und betreut ein Versicherungsmakler Versicherungsverträge, ohne von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften damit beauftragt zu sein. Er handelt im Interesse und im Auftrag seiner Kunden. Daher ist das Maklermandat (Maklerauftrag) Grundlage unserer Tätigkeit.

"Als Versicherungsmakler vertreten wir keine Versicherung. Wir vertreten Sie."

Dabei handelt es sich nicht nur um einen Slogan von uns, sondern beruht auf dem Urteil vom Bundesgerichtshof vom 22.05.1985, Az.: IVa ZR 190/83.

Auch das "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" aus dem Jahr 2006 begründet die Tätigkeit des Versicherungsmaklers auf Seiten des Versicherungsunternehmers.